Abfindung - Abänderungsklage
Abfindung
Hierunter wird die finanzielle Abgeltung für die Aufgabe eines Rechts verstanden. Durchgesetzt hat sich der Begriff insbesondere im Arbeitsrecht als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes.
Abtretung (Zession)
Vertrag, wonach die Forderung eines Gläubigers (Zedent) auf einen neuen Gläubiger (Zessionar) übertragen wird. Mit der Abtretung tritt der neue Gläubiger in vollem Umfang an die Stelle des Bisherigen. Eine Mitwirkung des Schuldners ist gesetzlich nicht vorgesehen. Seine Rechtsposition verschlechtert sich aber nicht, weil er dem neuen Gläubiger alles entgegenhalten kann, was er auch dem alten Gläubiger entgegnen konnte.
Abänderungsklage
Diese Klage ist eine Ausnahme zu dem Grundsatz, dass rechtskräftige Urteile nicht abgeändert werden können.
Darlehen - Drittschuldner
Darlehen
Hierunter versteht man einen Vertrag, in dem sich der Darlehensgeber zur Überlassung eines Geldbetrages an den Darlehensnehmer verpflichtet. Der Darlehensnehmer ist seinerseits verpflichtet, Zinsen zu zahlen und den Darlehensbetrag zu tilgen.
Drittschuldner
Wenn ein Schuldner von einem Dritten etwas fordern kann, kann dieser Anspruch im Wege der Zwangsvollstreckung gepfändet werden. Der Dritte wird dabei als Drittschuldner bezeichnet.
Einspruch
Einspruch
Der Einspruch ist in verschiedenen Varianten denkbar. Im Zivilprozess ist er ein Rechtsbehelf gegen Versäumnisurteile oder Vollstreckungsbescheide, durch dessen Einlegung die Sache in derselben Instanz zur weiteren Überprüfung verbleibt. Im Strafverfahren ist er als Rechtsbehelf gegen Strafbefehle, im Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Bußgeldbescheide einzulegen. Er bewirkt dann, dass die Rechtskraft nicht eintreten kann. Vielmehr erfolgt auch hier eine weitere Überprüfung.
Gegenbeweis
Gegenbeweis
Der Zivilprozess ist durch gesetzlich vorgeschriebene Beweislastregeln festgelegt. Stellt die beweisbelastete Partei ihre Behauptung unter Beweis, kann die gegnerische Partei durch den Gegenbeweis die Unwahrheit der von der anderen Partei behaupteten Tatsachen nachweisen.
Hauptverhandlung
Hauptverhandlung
Sie gibt es begrifflich nur im Strafprozess. Hier wird von der Staatsanwaltschaft die Anklage verlesen, über deren Inhalt anschließend verhandelt wird.
in dubio pro reo
in dubio pro reo
Dieser Grundsatz entstammt dem Strafrecht und bedeutet: Im Zweifel für den Angeklagten. Das Gericht muss also davon überzeugt sein, dass der Angeklagte die ihm zu Last gelegte Tat tatsächlich schuldhaft begangen hat.
Kausalität
Kausalität
Hierbei geht es um die Ursächlichkeit und Zurechenbarkeit von Handlung und dem durch die Handlung eingetretenen Erfolg.
Ladung
Ladung
Hierunter versteht man die (Ein-)Ladung zur Teilnahme an einem bestimmten gerichtlichen oder behördlichen Termin.